Beim Kauf von Neureifen Produktionsdaten beachten
Beim Kauf von Neureifen sollte man einen Blick auf die so genannte DOT-Nummer an der Reifenflanke werfen. Diese Nummer verrät nämlich das Produktionsdatum der Pneus. Darauf weisen Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf hin. Die Zahl 1902 besagt beispielsweise, dass die Neureifen gar nicht so neu sind, sondern schon in der 19. Kalenderwoche des Jahres 2002 gefertigt wurden.
Die Experten der Arag verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgerichts Krefeld (AZ: 82 C 460/02), wonach die Pneus ohne besondere Kennzeichnung auch nach fünfjähriger Lagerung noch als Neureifen verkauft werden dürfen. Die Reifen könnten mehrere Jahre sachgerecht gelagert werden, ohne dass sie die Eigenschaften von Neureifen verlieren, hatten die Richter geurteilt. Allerdings: innerhalb dieser Frist ändern sich die technischen Qualitäten von Reifen deutlich, setzen neue Profile oder Mischungen neue Maßstäbe. Grundsätzlich sollten Reifen wegen ihres Alterungsprozesses spätestens nach zehn Jahren ausgewechselt werden.